Gewerbeversicherungen

Verkehrshaftungsversicherung

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Diese zählt im Gegensatz zur Transportversicherung nicht zu den Sachversicherungen, sondern gehört zum Versicherungszweig der Haftpflichtversicherung. Gegenstand der Versicherung sind Verkehrsverträge. Unter Verkehrsverträge versteht man vor allem Transport-, Speditions-, und Lagerverträge nach HGB sowie Transportverträge nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

Versichert wird die Haftpflicht des Frachtführer, Spediteurs oder Lagerhalters. Es besteht Versicherungsschutz für die Haftung des Frachtführers, Spediteurs oder Lagerhalters gegenüber seinem Auftraggeber, insbesondere für Verlust und Beschädigung der ihm übergebenen Güter sowie für Lieferfristüberschreitungen.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Freistellung von begründeten Ansprüchen, die Gegenstand der Versicherung sind und wehrt unbegründete Ersatzansprüche gegenüber den Versicherungsnehmer ab.

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